Zum 01.01.2015 überträgt die Gemeinde Obernheim die Kassengeschäfte an die Stadtkasse Albstadt. Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben: Annahme von Einnahmen, Leistung von Ausgaben, Verwaltung Kassenmittel, Buchführung, Mahnung, Beitreibung, Vollstreckung. Mehr über die Ausgestaltung dieser Interkommunalen Zusammenarbeit kann der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entnommen werden.
Die Stadt Albstadt verfügt über einen „eigenen“ Vollstreckungsbeamten. Mit Übernahme der Kassengeschäfte der Gemeinde Obernheim, zu denen auch die Beitreibung und Vollstreckung gehören, wird das Aufgabengebiet des „Albstädter Vollstreckungsbeamten“ auf das Hoheitsgebiet der Gemeinde Obernheim erweitert.
Die Buchhaltung der Gemeinde Obernheim ist strikt getrennt von deren der Stadt Albstadt. Um Synergieeffekte zu nutzen, wird eine gemeinsame Liquiditätsverwaltung angestrebt. Die Vereinbarung über einen solchen Liquiditätsverbund regelt hier die Vorgehensweise bei der beauftragten Kommune.
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