
Dokumentation

„…damit sind wir fertig mit dem, was viele andere noch vor sich haben….“
Mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz, die eine verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen und Kapital der Kommune gibt, konnte der Umstellungsprozess der Gemeinde Obernheim auf das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen abgeschlossen werden. Die doppischen Jahresabschlüsse ab 2015 können hier ebenfalls abgerufen werden.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Obernheim zum 01.01.2015
Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Obernheim
Jahresabschluss 2015 – mit digitalen Unterschriften.pdf
Zum 01.01.2015 überträgt die Gemeinde Obernheim die Kassengeschäfte an die Stadtkasse Albstadt. Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben: Annahme von Einnahmen, Leistung von Ausgaben, Verwaltung Kassenmittel, Buchführung, Mahnung, Beitreibung, Vollstreckung. Mehr über die Ausgestaltung dieser Interkommunalen Zusammenarbeit kann der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entnommen werden.
Die Stadt Albstadt verfügt über einen „eigenen“ Vollstreckungsbeamten. Mit Übernahme der Kassengeschäfte der Gemeinde Obernheim, zu denen auch die Beitreibung und Vollstreckung gehören, wird das Aufgabengebiet des „Albstädter Vollstreckungsbeamten“ auf das Hoheitsgebiet der Gemeinde Obernheim erweitert.
Die Buchhaltung der Gemeinde Obernheim ist strikt getrennt von deren der Stadt Albstadt. Um Synergieeffekte zu nutzen, wird eine gemeinsame Liquiditätsverwaltung angestrebt. Die Vereinbarung über einen solchen Liquiditätsverbund regelt hier die Vorgehensweise bei der beauftragten Kommune.
Sie haben Interesse an unseren Pressemitteilungen? Hier finden Sie alles rund um die Pressearbeit über die Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Obernheim und der Stadt Albstadt.
Der Kommunalmaster SMART unterstützt kleine und mittlere Kommunen im Handumdrehen auf ihrem Weg in die Kommunale Doppik. Kernprozesse des neuen Haushalts- und Rechnungswesens werden in effizienter Weise abgebildet. Hier handelt es sich um eine Eigenentwicklung des
DV-Verbundes von Praktiker für Praktiker. Interesse?
„Mitarbeiter können alles: wenn man sie weiterbildet, wenn man ihnen Werkzeuge gibt, vor allem aber, wenn man es ihnen zutraut.“ (Zitat nach Hans Olaf Henkel, Quelle unbekannt)
Die erfolgreiche Einführung von Neuerungen und Änderungen steht und fällt mit der Umsetzung und der Akzeptanz durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher müssen diese in umfassendem Maße auf ihre neuen bzw. veränderten Aufgaben vorbereitet werden. Für die erfolgreiche Realisierung der Umsetzung und das tägliche Arbeiten mit SAP-Lösung Kommanalmaster Smart wurde daher eine Bewirtschaftungshandbuch erstellt. Das gesamte Werk finden Sie hier.
„…ein geschichtsträchtiger Moment…“
Gleich mehrere Umstellungen erfährt der Haushalt 2015 der Gemeinde Obernheim.
Von der Kameralistik zur Doppik und bei der EDV den Wechsel auf SAP.
„…wir haben den Hut auf…“
Auch weiterhin bestimmen Kommune und Gemeinderat über die finanziellen Mittel, auch wenn sie sich verschiedene Partner ins Boot holen.
Analog zur kameralen Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung stellt die neue Verwaltungsvorschrift zum Produkt- und Kontenrahmen konkrete Hilfestellungen, Vorgaben und Muster für die Umsetzung der Plan- und Rechnungswerke im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen bereit. Da es somit in Zukunft keine Haushaltsstellen mehr geben wird, wurde für die Gemeinde Obernheim eine eigenes Kontierungshandbuch erstellt. Dort ist ersichtlich, auf welchen Produkten und auf welchen Sachkonten Rechnungen angewiesen werden können.
Die Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)“ ist nicht nur eine Herausforderung an die Finanzverwaltungen, sondern eine Jahrhundertreform, die die über 100 Jahre alten Tradition der Kameralistik ablöst. Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung wurden die Obernheimer Räte in die Grundzüge der Kommunalen Doppik eingeführt und mit ihren neuen Steuerungsaufgaben und –pflichten vertraut gemacht.